Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Häufig gestellte Fragen

Super-Service, Super-Konditionen, Super-Flexibilität - mit ProExtraCare müssen Sie sich nicht für nur eines davon entscheiden. Mit der folgenden Übersicht über die uns am häufigsten gestellten Fragen können Sie sich selbst davon überzeugen 🙂
01. Wie bekommt man eine Pflegestufe/Pflegegrad?
WICHTIGER HINWEIS: Zum 01.01.2017 wurden die bis dahin geltenden 3 Pflegestufen durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Bei anerkannter „erheblicher Pflegebedürftigkeit“ erhalten Pflegebedürftige und Demenzkranke Leistungen der Pflegegrade 1 – 5 von ihrer Pflegekasse.
02. Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Rufen Sie bei der Pflegekasse/Krankenkasse des Versicherten an und beantragen für sie/ihn Leistungen aus der Pflegeversicherung. Füllen Sie das zugesandte Formular aus und lassen Sie es durch den Antragsteller bzw. seinen Bevollmächtigten unterschreiben. Ist bis dato noch kein Pflegegrad vorhanden, schickt Ihnen die Pflegekasse den medizinischen Dienst (MDK) zur Feststellung des Pflegegrades.
03. Was ist die Pflegekasse?
Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen sowie bei der Bundesknappschaft errichtet worden, letztere ist für die Pflegeversicherung der knappschaftlich Versicherten zuständig.
04. Wer kann mir bei den Anträgen helfen?
Wer plötzlich mit dem Thema „Pflege“ konfrontiert wird, sieht sich mit einer Menge von neuen Anforderungen konfrontiert. Wenden Sie sich an uns, wir sehen uns nicht nur als Vermittler für die häusliche Pflege, sondern auch als „Assistenz“ für alle Fragen rund um diesen Komplex.
05. Was ist die Verhinderungspflege?
Voraussetzungen zum Thema Verhinderungs­pflege: Sie pflegen seit mindestens sechs Monaten einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung. Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche. Sie erhalten für Ihre Pflegetätigkeit Pflegegeld von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2  Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr – entweder am Stück (1612,00 Euro) oder stunden-/tageweise über das Jahr verteilt. Auch hier gilt: Wir helfen Ihnen beim Antrag.
06. Was ist der Unterschied zwischen „Grundpflege“ und „Behandlungspflege“?
Zwischen „Grundpflege“ und der sog. „medizinischen Behandlungspflege“ besteht ein Unterschied. Benötigt ein Pflegedürftiger zu Hause die „medizinische Behandlungspflege“, muss diese zwingend von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Zu diesen Tätigkeiten zählt z. B. Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamente reichen, Spritzen verabreichen, korrektes Lagern usw. Auch wenn eine Betreuungskraft aus dem osteuropäischen Ausland Ihre Eltern oder Großeltern versorgt, kann es deshalb zusätzlich erforderlich sein, für die Behandlungspflege einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, selbst wenn der nur 2 x 10 Min/Tag erscheint. Auch hierfür stehen Ihnen zusätzlich zum „Pflegegeld“ weitere Mittel seitens der Pflegekasse zu. Lesen Sie hierzu auch unsere Infos „Zuschüsse“. Zusätzlich können wir Sie hierüber gerne ausführlich informieren. Die „Grundpflege“ dagegen beinhaltet Hilfe beim Aufstehen, zu Bett bringen, An- und Ausziehen, Waschen, Baden, Duschen, Vorlagen wechseln, Essen reichen, Bewegungsübungen, Überwachung der Flüssigkeitszufuhr, Zubereitung der Nahrung, sowie Unterstützung bei allen alltäglichen Notwendigkeiten.
07. Wann ist die Bezahlung für die Pflegekraft fällig?
Die Pflegekraft ist immer erst am Ende des Leistungszeitraums, also nach 30 Tagen zu entlohnen. Sie erhalten von uns vorher eine Rechnung im Auftrag der Pflegekraft.
08. Wer ist unser Ansprechpartner während der Betreuungszeit?
Wir von ProExtraCare bleiben während der gesamten Betreuungszeit Ihr direkter Ansprechpartner. Sie müssen mit keiner ausländischen Agentur kommunizieren.
09. Was ist, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Dann ruht der Vertrag nach Ereigniseintritt solange, bis die zu betreuende Person wieder zu Hause ist. Je nach Auslandsagentur gibt es hier eine Karenzzeit von wenigen Tagen.
10. Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt?
Dann wird die Betreuungskraft von uns kostenneutral ausgetauscht.
11. Kann ich meinen Vertrag jederzeit kündigen?
Selbstverständlich können Sie Ihren Vertrag zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an!

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